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Gigabitstrategie 2024: Das neue Förderverhinderungsprogramm
Dirk Fieml, CEO tktvivax Group
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Lückenschluss-Programm
Ganze 500.000 Euro können hier maximal bewilligt werden, was nach den Erfahrungen von tktVivax in den wenigsten Fällen ausreicht. Denn die zu schließenden Lücken liegen in der Regel am Stadtrand oder weiter außerhalb, der Erschließungsaufwand ist entsprechend höher. Da insgesamt nur 23 Millionen Euro im ersten Aufruf zur Verfügung stehen, werden in diesem Jahr nur wenige Anträge bewilligt werden können, die zudem nach dem Windhundprinzip vergeben werden. In Summe werden max. 100 Anträge für das ganze Bundesgebiet bewilligt. „Zudem wird die einmal vom Projektträger festgelegte Summe nicht mehr angepasst und die Kofinanzierung der Länder steht auch noch nicht fest.Das Risiko, wenn die Maßnahme doch teurer wird, liegt bei der Gemeinde“, so Fieml, der auch kritisiert, dass die Anträge im Prinzip schon gestern hätten gestellt werden müssen, um bei der Vergabe der Fördermittel zum Zug zu kommen. Neben dem Branchendialog ist auch ein Markterkundungsverfahren (MEV) ist nach wie vor verpflichtend, mit allem Aufwand, der damit verbunden ist, und das für nur eine Handvoll von Adressen im jeweiligen Gemeindegebiet.

Standardprogramm
Vor dem Markterkundungsverfahren ist nun auch hier ein Branchendialog durchzuführen. Hier sind bilaterale Einzelgespräche mit allen teilnehmenden TKU verpflichtend, der Zeitaufwand beträgt mindestens vier Wochen. Für das anschließende MEV sind weitere zwölf Wochen einzuplanen. Damit erhöht sich der Zeitaufwand, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können, auf vier Monate. Dabei sind Ausschreibungen für die Beauftragung eines Beratungsunternehmens noch nicht berücksichtigt. Kommunen oder Gebietskörperschaften, die in weiser Voraussicht vielleicht schon im Mai mit dem Branchendialog begonnen haben, könnten also im besten Fall rechtzeitig zum 30. September 2024 einen förderfähigen Antrag stellen. Alle anderen, die erst im Juli oder August starten, haben kaum eine Chance, die Fristen einzuhalten. Kommunen, die in 2023 ihre Anträge zurückgezogen haben und formlos für 2024 neu angemeldet haben, entfällt der Branchendialog. Somit haben zumindest diese Gemeinden die Chance der Fristwahrung. Allerdings waren dies Kommunen, die durch den Punkteraster gefallen sind. Ob das dieses Jahr für diese Gemeinden besser aussieht, bleibt abzuwarten.

Aufgriffsschwellen
Die für die Förderfähigkeit maßgeblichen Aufgriffsschwellen liegen künftig zwar bei 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload. Für die Punktebewertung und damit die Förderfähigkeit spielen diese Datenraten jedoch in der Regel keine Rolle, da hierfür weiterhin 30 Mbit/s maßgeblich sind. Grundsätzlich bleiben alle Gebiete förderfähig, in denen die Endnutzer ausschließlich über kupferbasierte Netze angeschlossen sind. Gebiete mit rückkanalfähigen TV-Kabeln sind weiterhin nicht förderfähig, ebenso wie Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mindestens 100 Mbit/s im Download bereitstellen oder voraussichtlich bereitstellen werden.

Punktekompass
Bewertet wird hier ein hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s, die „Nutzung von Synergien“ (verbleibende Versorgungslücken), die „digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Bevölkerungsdichte) sowie die „interkommunale Zusammenarbeit“. Daraus ergibt sich eine klare Bevorzugung von Zweckverbänden oder Landkreisen, die im Rahmen der Aufgabenübertragung ihrer Gemeinden am Förderverfahren teilnehmen. Diese können gezielt steuern, welche Gebiete in den Förderantrag aufgenommen werden und welche nicht. Einzelne Kommunen können dies nicht, sie müssen immer für das gesamte Gemeindegebiet Anträge stellen. Die Prognose des Punktekompasses orientiert sich an einem Referenzwert, der sogenannten Grenzpunktzahl. Diese Grenzpunktzahl entspricht 60 Prozent der Mindestpunktzahl, die ein Antrag im Jahr 2023 erreicht hätte. In welchem Umfang die Grenzpunktzahl zum tragen kommt, ist nicht verbindlich. Aufgrund des engen Zeitrahmens kann es sein, dass in diesem Jahr nur wenige Anträge gestellt werden und der Schwellenwert dadurch sinkt.

Ausbauziele unerreichbar
„Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, wird das Fördervolumen in diesem Jahr sicher deutlich sinken, was vielleicht auch im Sinne der Sparzwänge der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele für Glasfasernetze können so aber keinesfalls mehr erreicht werden“, fasst Dirk Fieml zusammen. Zumal auch der eigenwirtschaftliche Ausbau einen deutlichen Dämpfer erhalten hat. „Fast alle neuen Investoren, auf die so große Hoffnungen gesetzt wurden, haben ihre Aktivitäten deutlich zurückgefahren oder teilweise sogar ganz eingestellt. Es steht daher zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr feststellen müssen, dass die Gigabit-Strategie des Bundesverkehrsministers grandios gescheitert ist“.
 

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  • Date 19 Apr 2024
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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Meinungsartikel zur Glasfaserförderung
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.

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  • Date 19 Dec 2023
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BNetzA-Festlegung Glasfaser-Netzentgelt: Netzentgelte für Internet-Produkte mit höheren Bandbreiten werden teuer
BNetzA zu Glasfaser-Netzentgelten
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„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass erstmals Preise für den Netzzugang im Glasfaserbereich festgelegt wurde, die zudem auf den ersten Blick für die jeweiligen Netzbetreiber durchaus attraktiv aussehen“, so Dirk Fieml. Aus Sicht von tktVivax birgt die Festlegung auch nicht unerhebliche Risiken für die Netzbetreiber: So bestehe die Gefahr, dass einzelne Anbieter gezielt nur Produkte für die niedrigeren und damit günstigeren Bandbreiten anbieten und auf die hohen Bandbreiten verzichten, da sich auf Basis der dafür festgelegten Entgelte damit kaum noch Geld verdienen lässt. Das würde den Umsatz und somit die Ertragslage der Netzbetreiber deutlich nach unten drücken. „Auch wurden lediglich für vier Produktvarianten Festlegungen getroffen, symmetrische Anschlüsse bleiben beispielsweise außen vor“, erläutert Fieml.
Einheitliche Netzentgelte wie beim Strom

Nach Ansicht der tktVivax Group sollte die Bundesnetzagentur ihr Modell nochmals überdenken. „Die Preisstruktur orientiert sich an dem, was wir beispielsweise aus Pachtverträgen der Telekom im Glasfaserbereich kennen. Das ist jedoch nicht wettbewerbsfördernd. Viel sinnvoller wären einheitliche Netznutzungsentgelte, wie wir sie von den Stromnetzen her kennen. Dort wird gibt es einheitliche Netzentgelte entsprechend der Kundenart nicht nach unterschiedlichen Tarifen. Analog könnten bei der Glasfaser zwischen Privat- und Gewerbekunden unterschieden werden, ohne sich auf bestimmte Produktvarianten zu kaprizieren“, erklärt Dirk Fieml. Wichtig sei vor allem aber auch bei der Festlegung darauf zu achten, dass sowohl die Bedarfe der Netzbetreiber im Auge behalten werden als auch auf die nötigen Gestaltungsspielräume der Anbieter für ihre Glasfaserprodukte. „Dreh- und Angelpunkt bleibt aber die konsequente Ausrichtung auf Open-Acess-Netze, um die Auslastung für die Netzbetreiber in einen wirtschaftlichen Bereich zu bringen und den Kunden eine attraktive Produktwahl zu ermöglichen“, fasst Dirk Fieml zusammen.

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  • Date 13 Nov 2023
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Gigabit-Strategie: Jetzt droht das Förderfiasko
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Die Ursachen für das „Förderfiasko“ sind laut Fieml vielfältig:

Das Bekenntnis zum eigenwirtschaftlichen Ausbau wird „bestraft“

Gemeinden, die, wie politisch gewollt, zunächst auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzt haben, um dann in einem zweiten Schritt nur die unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen und damit das 300-Punkte-Ziel definitiv verfehlen, finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder, ohne Chance auf einen erfolgreichen Förderantrag in der laufenden Periode. „Diese Antragsteller müssen dann zu Beginn der neuen Periode im April einen neuen Antrag stellen. Wahrscheinlich auch mit einer neuen Markterkundung, der dann der Branchendialog vorausgehen muss. Das wäre dann nach der aktuellen Markterkundung und der ‚Grauen Flecken’-Markterkundung die dritte Runde, allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der ist ja in diesem Jahr schon verbraucht“, berichtet Dirk Fieml.

Wer unter Vorbehalt einer guten Vorvermarktung auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau setzte, wird ähnlich schlecht bewertet. „Das Problem hierbei ist, dass der Ausbaupartner innerhalb von sechs Monaten aussteigen kann, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet. Und das passiert immer häufiger, weil sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die Zinssituation, für die Netzbetreiber drastisch verschlechtert haben. Und das wurde in der Potenzialanalyse, die ebenfalls in die Bewertung einfließt, nicht berücksichtigt“, so Dirk Fieml. 

Landkreise im Vorteil

Aktuell sei zudem zu beobachten, dass viele Landkreise ihre Anträge „tunen“: Sie nehmen besser versorgte Gebiete aus dem Antrag heraus, um möglichst nah an die 300-Punkte-Marke zu kommen. „Die meisten Kommunen haben diese Möglichkeit aber nicht und werden dadurch bei der Förderung deutlich benachteiligt“, so die aktuelle Erfahrung von Dirk Fieml. 

Bereits vor einem Jahr forderte tktVivax daher, den Glasfaserausbau vor allem bedarfsorientiert und nicht über undifferenzierte Flächenbetrachtungen zu steuern. „Was wir jetzt sehen, ist die Gefahr, dass viele Adresspunkte, die durchaus Anspruch auf einen geförderten Ausbau hätten, mittel- bis langfristig komplett von der Glasfaser abgehängt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Dirk Fieml abschließend, der zumindest fordert, dass Kommunen, die dieses Jahr einen Antrag stellen und auf Grund der Bewertung keine Fördermittel erhalten, nächstes Jahr nicht nochmal alles durchlaufen müssen. „Schon jetzt befürchten die Projektträger eine Überlastung der Budgets. Derzeitig treffen so viele Anträge ein, dass per Mail aufgerufen wurde, bereits zum 9.10. die Daten im Portal hochzuladen, da ein Support bei technischen Problemen, die doch häufiger vorkommen, auf Grund der Überbelastung nicht mehr gewährleistet werden können. 

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  • Date 10 Oct 2023
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Open Access 2.0 – Echte Liberalisierung des Breitbandmarkts
PK auf der E-world 2023
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Das grundlegende Konzept ist hierbei simpel: Mehrere Partner gründen gemeinsam ein Plattformunternehmen (z.B. in Form einer Genossenschaft). Dieser Plattform können Netzbetreiber dann als Mitglieder beitreten. Internetanbieter können ihre Produkte anschließend über die Netzbetreiber vermarkten, wozu das vom Plattformunternehmen betriebene System genutzt wird. Anbieter erhalten so die Möglichkeit, ihre Produkte auch überregional zu vertreiben. Und auch Netzbetreiber mit eigenem Produktportfolio sind so in der Lage, sofern sie dies wünschen, dieses in anderen Netzen zu vermarkten – etwa im erweiterten Umland, ähnlich wie dies bei Strom und Gas gängige Praxis ist. Da hierbei über Netznutzungsverträge individuelle Entgelte vereinbart werden, machen sich die Netzbetreiber zudem unabhängiger von einigen marktdominierenden Anbietern. Das Resultat ist ein aktiver Markt mit großer Produkt- und Anbietervielfalt sowie Auswahl für die Endkunden.

Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group dazu: „In Deutschland sind bisher einige wenige Anbieter absolut dominant und binden Netzbetreiber langfristig an sich. Durch ein Plattformmodell kann sich das ändern – das beweisen andere Länder schon seit Jahren“. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) befürwortet diesen kooperativen Ansatz: „Wir haben in Deutschland das ambitionierte Ziel, bis 2030 flächendeckend Glasfaser auszubauen. Funktionierende Open-Access-Kooperationen und -Plattformen sind ein wichtiges Element, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb begrüßen wir Geschäftsmodelle, die den Erfolg von Open-Access in Deutschland begünstigen“, sagt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO, Bonn.

Die Vorteile des Modells sind vielfältig: Es ermöglicht allen teilnehmenden Netzbetreibern, von der positiven Marktentwicklung zu profitieren, ohne sich – häufig über Jahrzehnte – an einen großen Anbieter zu binden. Beispielsweise Stadtwerke oder andere kleine und größere Telekommunikationsunternehmen behalten so die Kontrolle über das von ihnen ausgebaute Netz. So besteht keine Verpflichtung, alle Anbieter über das Netz zuzulassen. Im Umkehrschluss sind die Anbieter selbstverständlich auch nicht verpflichtet, ihre Produkte auf allen Netzen anzubieten. In jedem Fall bietet sich Endkunden eine deutlich größere Vielfalt an Optionen – sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Finanziell sind solche Plattformen ebenfalls attraktiv, garantieren die vielen möglichen Anbieter von Internet-, Telefonie-, TV-, IoT-Produkten sowie individuellen lokalen Anwendungen doch eine hohe Netzauslastung. Aufgrund der vereinbarten Netzentgelte für die Durchleitung besteht zudem ein geringes Risiko für Preisverfall.

Herzstück des Plattformmodells ist leistungsfähige Software, mit der sich die komplexen Abrechnungs- und Steuerungsprozesse gebündelt abwickeln lassen. Die Vinnergi-Tochter Maintrac bietet das offene Betriebsunterstützungssystem (OSS/BSS) ‚Flow‘ an, mit dem sich unterschiedlichste Vorgänge individuell abbilden lassen. Das System wird von der Plattformgesellschaft betrieben und ermöglicht eine zentrale Koordination der Abrechnungen für Netzentgelte und Co. Dabei kann es aufgrund hoher Skalierbarkeit und Flexibilität auf verschiedenste Konstellationen angepasst werden. Die von Vivax Solution entwickelte Software-Lösung DICLINA kann wiederum als Kunden- und Managementsystem bei den Netzbetreibern dienen. 

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  • Date 24 May 2023
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Gigabitförderung 2023: „Wir werden ein Jahr verlieren!“
Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group
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Seine Kritik bezieht sich auf eine ganze Reihe von Punkten. So bilde die Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Ausbau keineswegs die Wirklichkeit ab. „Schaut man sich die entsprechende Deutschlandkarte an, sieht vieles nach einem Paradies für den eigenwirtschaftlichen Ausbau aus, da immer ganze Gebiete betrachtet werden, teilweise sogar nur auf Ebene der Landkreise bzw. Verbandsgemeinden. Ausgeblendet wird dabei, dass eine Unterversorgung oft nur einzelne Adresspunkte wie den Aussiedlerhof oder das kleine Dorf weit draußen betrifft. Die werden aber über diese Analyse nicht erfasst und somit nicht berücksichtigt“, so seine Einschätzung. Zudem habe sich die Marktsituation verändert: „Erste Investoren haben sich bereits vom deutschen Markt verabschiedet oder sind insolvent gegangen. Denn die Zinsen steigen und das Bauen wird teurer – wenn man überhaupt noch genügend Ressourcen für den Bau findet. Das macht Investitionen in das deutsche Glasfasernetz zunehmend unattraktiv.“

Zudem sei das Verfahren falsch aufgebaut. Zwar seien theoretisch mehr Adressen förderfähig, weil die Grenze auf 200 Mbit/s symetrisch angehoben wurde. Ob das aber tatsächlich der Fall ist, steht frühestens in neun Monate nach Antragsstellung fest. Außer man befindet sich in der sogenannten Fast-Lane, die für Kommunen mit einer maximal schlechten Versorgung und sehr vielen weißen Flecken, also eine Versorgung unter 30 Mbit/s leben müssen.  „Bis dahin müssen eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Das beginnt bei der Antragsstellung für Beratungsleistung, geht über den Branchendialog, die Markterkundung bis zur Vorvermarktung durch die teilnehmende Telekommunikationsunternehmen (TKU), die nun Pflicht werden soll. Danach folgen dann noch Ausschreibung und Vergabe bis dann irgendwann der Bau los geht. Kombiniert mit dem Förderstopp des vergangenen Jahres verlieren wir damit mindestens ein bis zwei Jahre im geförderten bzw. kombinierten Ausbau“, stellt Dirk Fieml fest. Zwar werde die für das Verfahren notwendige externe Beratung mit 50.000 Euro bezuschusst, das werde aber in vielen Fällen nicht reichen. Damit würden viele Kommunen und Stadtwerke gezwungen, in Vorleistung zu gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn wie sich die Priorisierung der Anträge laut dem neuen Kriterienkatalog auf die Förderzusage auswirkt, ist absolut nicht absehbar. Auch wenn ein Onlinerechner wohl die Chancen ermitteln soll, entscheiden nicht allein die Punkte, die erzielt werden, sondern auch die Anzahl der teilnehmenden Kommunen. Und das weiß man erst nach dem 30. September. Und erst nach Erhalt des eigentlichen Förderbescheides kann dann die Infrastrukturmaßnahme ausgeschrieben werden.

Dass künftig ein Branchendialog mit den Telekommunikationsanbietern verpflichtend wird, begrüßt Fieml: „Genau das haben wir ja im vergangenen Jahr mit unserem Konzept für einen bedarfsorientierten Ausbau gefordert. Dass bereits erfolgreiche geführte Dialoge aber nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als sechs Monate zurückliegen, ist nicht nachvollziehbar.“ Trotz aller Vorgaben, die eine Bedarfsorientierung stärken sollen, sieht er die Gefahr, dass der Ausbau nicht entsprechend gesteuert wird. „Denn die Mechanik sieht vor, dass Gebiete, bei denen eine Vorvermarktung nicht erfolgreich war – also anscheinend kein Bedarf bei den Bürgern vorhanden ist, unterstellt man mal ein professionelles Vorgehen im Vertrieb – dann förderfähig werden. Dies geht an einer bedarfsorientierten Förderung leider voll vorbei. Es kann immer noch passieren, dass der unterversorgte Hühnerstall mit Glasfaser ausgestattet wird, während ganz Gemeinden abgehängt bleiben, weil ihre Punktezahl zu niedrig war“, so sein Fazit.

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  • Date 24 Mar 2023
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tktVivax Group präsentiert auf E-world ganzheitliches Dienstleistungsangebot und weiterentwickelte Software-Lösungen
tktVivax Group auf der E-world 2023
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Von der grundsätzlichen Analyse der Situation vor Ort über die Strategiefindung und prozessuale Ausrichtung im EVU bis hin zur konkreten Planung und Umsetzung, begleitet tktVivax sämtliche Stationen des Glasfaserausbaus. Die Unterstützung endet dabei auch nicht, wenn die ersten Bagger rollen und Leitungen verlegt werden. Auch bei der Gestaltung und dem Vertrieb eigener Internet-, Telefonie- und Fernsehprodukte kann das Unternehmen als Partner fungieren.

Hierbei kommen die vom Tochterunternehmen Vivax Solution entwickelten Software-Lösungen DICLINA und Breitband-Cockpit zum Einsatz, die auf der E-world 2023 erstmals in ihrer neuesten Version gezeigt werden. DICLINA bietet angehenden Internet Service Providern eine leistungsfähige Plattform, um alle Anforderungen in Sachen Kunden- und Vertragsmanagement, technische Provisionierung und Rechnungsstellung abzubilden. Mit dem Breitband-Cockpit, das sich direkt mit DICLINA verknüpfen lässt, können zudem sämtliche Vertriebs- und Baufortschritte eines Breitbandprojektes einfach und effizient überwacht werden.

Im Bereich Consulting kommt zudem die ebenfalls selbst entwickelte Analysesoftware ProCo zum Einsatz. Auf Basis von über 600 hinterlegten Prozessen und über 6.900 Aufgaben lassen sich mit ihr Arbeitsabläufe und Strukturen in Versorgungsunternehmen datenbasiert umgestalten und optimieren.

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  • Date 22 Mar 2023
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Heinz Honemann übernimmt Geschäftsführung von Vivax Net
Heinz Honemann, Geschäftsführer der Vivax Net GmbH
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„Gerade dieses Know-how ist für uns im Zuge unserer Expansion im Breitbandmarkt ausgesprochen wertvoll. Heinz Honemann bringt zudem einen breiten Erfahrungsschatz mit, der neben dem Bau von großen Telekommunikationsnetzen auch die Beratung, den Service sowie das Thema ‚Customer Experience‘ umfasst“, so Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group. „Mein Ziel ist es, den Glasfaserausbau in Deutschland deutlich zu beschleunigen und mit der Vivax Net die Transformation zur Gigabit-Society in Deutschland aktiv zu gestalten. Meine neue Position als CEO der Vivax Net GmbH bietet dazu die nötige Gestaltungsfreiheit und die tktVivax Group die entsprechenden Potenziale. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Breitbandanbietern, Kommunen und Partnern.“ erklärt Heinz Honemann. 

Seine Karriere startete der gelernte Diplom-Betriebswirt (BA) 1987 bei Alcatel/Nokia. Dort bekleidete er zuletzt die Position des Vice President Applications Division EMEA. 2015 wechselte Heinz Honemann zu Accenture dem weltweit führenden Berater und Umsetzungsbegleiter für Digitale Transformation, wo er als Senior Executive/Sales Lead Customer Experience EALA (EMEA+LATAM) tätig war. Ab 2019 war Heinz Honemann Partner für Telco Kunden in EMEA bei FICO (Fair Isaac and Company), einem der weltweit führenden Anbieter von Software für die analytische Entscheidungsfindung. 2021 übernahm er schließlich im Auftrag eines internationalen Investors als Geschäftsführer den Aufbau der Deutsche Tiefbau.
 

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  • Date 20 Mar 2023
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Gigabit-Kompetenzzentrum Heilbronn-Franken: Starke Partner für interkommunale Zusammenarbeit
Gigabit-Kompetenzzentrum ist ein voller Erfolg
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„Die ersten Ideen für das, was dann das Gigabit-Kompetenzzentrum werden sollte, gab es schon Anfang 2019. Uns war klar, dass die Abdeckung mit Highspeed-Internet ein entscheidender Faktor für die Standortattraktivität ist und auch die Unternehmen forderten hier aktiv, dass etwas passiert. Zusätzlich inspiriert von vergleichbaren Projekten, etwa in der Region Stuttgart, wurde die Planung dann zunehmend konkreter“, fasst Dr. Andreas Schumm, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH, die Frühphase des Vorhabens zusammen. Dessen Ziel war zu diesem Zeitpunkt bereits klar: Den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite stehen und versuchen, so viele Themen wie möglich zu standardisieren und zu bündeln, um Ressourcen zu sparen und ein einheitliches Vorgehen zu ermöglichen.

Wie rasch das Projekt anschließend an Fahrt aufnahm, beeindruckte auch Schumm selbst: „Am 7. Mai 2020 gab es ein erstes Treffen zwischen uns, tktVivax und PwC und sechs Wochen später, am 17. Juni, hatten wir eine europaweite Ausschreibung für das Markterkundungsverfahren umgesetzt. Das hat uns alle noch einmal zusätzlich von der Kooperation überzeugt.“ Dank der klar koordinierten und effizienten Arbeitsweise der drei Projektpartner konnten die notwendigen Verfahrensschritte nach weniger als einem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Im Juni 2021 unterzeichnete das Kompetenzzentrum schließlich eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutsche GigaNetz GmbH, die nun für die konkreten Ausbaumaßnahmen verantwortlich ist. Diese begannen im Frühjahr 2022 und schreiten seither zügig voran. „Mittlerweile wird in 15 Kommunen gebaut und teilweise sind auch schon die ersten Hausanschlüsse gelegt. Zudem laufen in mehr als 40 Städten und Gemeinden Vorvermarktungsaktivitäten. Bis Ende des Jahres sollten so alle Kommunen, die sich uns angeschlossen haben, im Prozess sein“, so Schumm. Da man den in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Zeitplanungen sogar etwas voraus sei, ist der Geschäftsführer zuversichtlich, dass die vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2026 vollständig umgesetzt sind. „Natürlich lässt sich das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, es wird ja beispielsweise auch noch eine Nachverdichtung geben. Aber bis dahin wird der Großteil aller Haushalte und Unternehmen in der Region die Möglichkeit haben, am Netz zu sein – und wir sprechen hier immerhin von deutlich über 250.000 Anschlüssen.“

Als entscheidenden Faktor für den erfolgreichen und außerordentlich schnellen Projektfortschritt sieht Schumm das von Anfang vertrauensvolle Verhältnis zwischen den Partnern im Gigabit-Kompetenzzentrum. Insbesondere, dass bei allen drei Beteiligten die Geschäftsführungsebene direkt involviert ist, sei wichtig: „Der direkte Austausch auf hoher Ebene stellt sicher, dass wir zielgerichtet und effizient vorankommen – denn nur so ist es möglich, diverse Planungsprozesse und Aktivitäten parallel abzuwickeln.“ Trotz der engen Vernetzung sind die Zuständigkeiten dabei eindeutig definiert. Die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH, allem voran Andreas Schumm, übernimmt hauptsächlich eine koordinierende Rolle und fungiert als direkter Draht zu den Kommunen. Mit den konkreten Fragen der Umsetzung sowie Wirtschaftlichkeit beschäftigt sich die tktVivax Group, wobei CEO Dirk Fieml auch federführend als Leiter des Kompetenzzentrums tätig ist. Um die rechtlichen Aspekte kümmert sich das Team von PwC Legal. „Wenn jeder seine Kernkompetenzen ins Projekt einbringt, profitieren alle davon und lernen voneinander – ich selbst womöglich am meisten“, so Schumm. Essenziell für diese Art der Zusammenarbeit ist ein hohes Maß an Transparenz – insbesondere, da das Gigabit-Kompetenzzentrum selbst nicht Auftraggeber ist, aber dennoch tiefgreifende Einblicke in die Planung braucht.

Ein weiterer positiver Erfahrungswert, den Schumm aus dem Projekt mitnimmt, ist die frühzeitige und transparente Kommunikation mit den Kommunen. „Im Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region ist uns schnell klar geworden, dass hier in der Vergangenheit teilweise schlechte Erfahrungen mit Telekommunikationsunternehmen gemacht wurden. Nicht selten gab es große Ankündigen, von denen dann nicht viel umgesetzt wurde. Umso wichtiger war es also, dass wir als Vertreter der Region den ersten Schritt machten, die Kommunen  frühzeitig abholten und ihre Anliegen im Blick behielten“, erläutert Schumm. Anderen Regionen, Landkreisen oder Kommunen, die den Glasfaserausbau in Angriff nehmen möchten, rät er deshalb dazu, eigene Governance-Strukturen aufzubauen. So ließen sich die Planungs- und Ausbauprozesse wesentlich effektiver begleiten und Vertrauen in das Projekt aufbauen.

Allgemein seien übergeordnete Organisationen, die die Interessen der Kommunen koordinieren und gegenüber Telekommunikationsunternehmen und Behörden vertreten sinnvoll, erklärt Andreas Schumm: „Schon allein unter ökonomischen Gesichtspunkten sind größere regionale Zusammenschlüsse besser geeignet, einen wirklich flächendeckenden Ausbau sicherzustellen, als einzelne Gemeinden. Denn so können wirtschaftlich attraktivere Kommunen die anderen mit ins Boot holen.“ Auch bezüglich technischer und topografischer Fragen, vereinfacht die interkommunale Zusammenarbeit den Glasfaserausbau. Da etwa Teilorte häufig wesentlich näher an einer Nachbargemeinde als am Kern der eigenen Gemeinde liegen, ermöglicht die regionale Kooperation effizientere Planung und Umsetzung. „Man kann aber sicher nicht pauschal sagen, ab wie vielen Kommunen es ‚sich lohnt‘. Das hängt ganz von der jeweiligen Situation ab“, so Schumm. Ziel müsse es in jedem Fall sein, die berechtigten Einzelinteressen im Sinne des gemeinsamen Erfolgs abzuwägen.

Große regionale Zusammenschlüsse bringen jedoch ihre ganz eigenen Herausforderungen mit, wie Andreas Schumm weiß. Der organisatorische Aufwand steigt mit jeder Kommune – und sollen zu viele Gemeinden gleichzeitig betreut werden, stoßen einzelne Partner an ihre Grenzen. „Ist das Projekt einmal gestartet, sollte es auch vorangehen. Wenn aber nur ein Unternehmen für den Ausbau zuständig ist, kann ein Engpass entstehen und es kommt zu Verzögerungen. Kommunen, die dann lange warten müssen, sind selbstverständlich unzufrieden“, so Schumm. Für das Gigabit-Kompetenzzentrum Heilbronn-Franken sei dies noch nicht zum Problem geworden: „Gemeinsam mit der Deutsche GigaNetz GmbH ist uns das gut gelungen, wir liegen hervorragend in der Zeit. Nichtsdestotrotz würde ich bei Projekten dieser Größenordnung von vornherein ein Mehr-Partner-Modell in Betracht ziehen. Ein solches ist nicht grundsätzlich besser, doch nachträglich noch neue Partner an Bord holen zu müssen, macht alles komplizierter.“

Die bisherigen Fortschritte bestätigen die Verantwortlichen des Gigabit-Kompetenzzentrums in ihrer Herangehensweise. Andreas Schumm hierzu: „Beim Thema Breitbandausbau sehen viele in der Öffentlichkeit und in den Medien nur das Negative. Projekte wie das unsere zeigen aber, dass man mit der richtigen Organisation und starken Partnern wirklich vorankommt. Selbstverständlich läuft auch bei uns nicht alles perfekt. Doch nur wo gar nichts gemacht wird, wird nichts falsch gemacht.“

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  • Date 04 Nov 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

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  • Date 25 Oct 2022
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