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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

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  • Date 25 Oct 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung ist absolut kontraproduktiv
Förderstopp kontraproduktiv
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tktVivax ist als Umsetzungspartner in zahlreichen Glasfaserprojekten in ganz Deutschland aktiv und unterstützt Kommunen und Gebietskörperschaften ebenso wie Stadtwerke beim Ausbau der Glasfasernetze. Zudem hat das Unternehmen mit dem Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD) eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Know-how-Transfer ins Leben gerufen, um die operative Umsetzung solcher Projekte zu erleichtern. „Sowohl unsere Kunden als auch die Mitglieder des AK-GAD sind durch diese absolut unüberlegte Entscheidung zutiefst verunsichert. Es steht zu befürchten, dass deswegen viele Projekte ausgebremst werden. Zumal gerade die Stadtwerke momentan wegen der Energiekrise ohnehin vielerorts den Glasfaserausbau aus Kostengründen auf den Prüfstand stellen“, berichtet Dirk Fieml. 

Bedarfsorientierte Förderung

tktVivax hatte schon im Juni dieses Jahres ein Konzept für die Umstellung der Förderung auf ein bedarfsorientiertes Modell vorgelegt. Damit könnten durch eine deutlich gezieltere Förderung die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter eingesetzt und auf deutlich mehr Projekte verteilt werden. Über eine intelligente Kopplung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau würden die Verfahren zudem verkürzt und der Ausbau beschleunigt. „Wir stellen unser Konzept dem BMVD gerne vor, denn auf dieser Basis hätten die vorgesehenen Fördermittel für dieses Jahr sicher ausgereicht“, so Fieml.

Mehr Informationen: https://www.tkt-vivax.de//kachelinhalt/tktvivax-bedarfsorientiert-fordern-statt-potenziale-analysieren

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  • Date 19 Oct 2022
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Glasfaserförderung: Priorität für den Bedarf, nicht für die Fläche
Fachartikel bedarfsorientiert fördern in der 50,2
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Die Potenzialanalysen könnten künftig zur Bewertung der Förderfähigkeit ganzer Adresscluster herangezogen werden. Der Bund hält sich hier noch bedeckt, ob die Potentialanalyse nur eine Informationsquelle sein soll oder eine Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit darstellt. Theoretische Ansätze, die darüber entscheiden, ob ein ganzes Gebiet oder Cluster wirtschaftlich oder unwirtschaftlich ist, sind gefährlich. Denn nur sehr selten ist immer ein ganzes Gebiet wirtschaftlich oder unwirtschaftlich.

Ganze Regionen werden abgehängt

Der schlimmste Konstruktionsfehler der sogenannten Potenzialanalyse ist das Abrücken von der Betrachtung einzelner Adresspunkte hin zur Analyse kompletter Cluster. Schon heute werden im eigenwirtschaftlichen Ausbau eigentlich nie 100 Prozent eines Gebiets eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt, weil es immer Adressen gibt, bei denen sich das absolut nicht lohnt. Heute greift hier die Förderung. Künftig kann das völlig anders aussehen. Sofern die Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit herangezogen wird (und das war so von der Koalition beabsichtigt), und ein Cluster als wirtschaftlich bewertet wird, kann es für die nächsten Jahre aus der Förderung herausfallen. Je nachdem, wie sich dann aber die tatsächliche Realität vor Ort darstellt, werden Investoren entscheiden, ob sich der vollflächige Ausbau für sie rechnet oder nicht. Das kann zur Folge haben, dass bestenfalls Teile des Gebietes erschlossen werden. Die übrigen Adresspunkte erhalten keine Förderung, weil sie – dumm gelaufen – in einem wirtschaftlich eingestuften Cluster liegen. Grund für die vorgesehene Regelung ist eine gezieltere Förderung als in der Vergangenheit, da die Fördermittel bei Bund und vor allem bei den Ländern weniger werden. So steht z. B. Sachsen-Anhalt gerade einmal 120 Mio. EUR für ein ganzes Jahr für den geförderten Ausbau zur Verfügung.

Konzept für eine bedarfsorientierte Förderung

Die gezielte Vergabe von Fördermittel ist zu begrüßen, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Der Schlüssel für ein gezielteres Verfahren ist jedoch, dass zukünftig endlich bedarfsorientiert gefördert wird. In der Vergangenheit wurde jeder Adresspunkt gefördert, der unterversorgt war und ein Marktversagen bescheinigt wurde, egal ob dort ein Breitbandanschluss notwendig war oder nicht. Daher sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal würde online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das kommunale Unternehmen die Markterkundung durchführt. Schon zu diesem Zeitpunkt kann das Portal offensiv beworben werden, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege wäre es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere relevante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Zusätzlich kann so die schlechte Datenbasis bezüglich der Adresspunkte validiert werden, da jeder Bürger/Gewerbetreibende oder Unternehmen die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob seine Adresse überhaupt bei der Betrachtung berücksichtig wurde. Die derzeitigen Adressdaten sind i.d. R. überaltert und stimmen insbesondere bei den sozioökonomischen Adressen nicht, wie jüngst wieder in vielen Projekten festgestellt wurde. 

Parallel sollte die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau starten und aktiv am Markt einen Anbieter für den eigenwirtschaftlichen Ausbau suchen. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal, die Ergebnisse der Markterkundung und der Erfolge aus der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk könnte so nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, bei denen der Bedarf bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis könnte die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich sollte es möglich sein, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse erfolgt, sobald die Vergabe durchgeführt und ein endgültiger Förderbescheid genehmigt wurde.

Dass sich der Glasfaserausbau auf diese Weise deutlich beschleunigen lässt, zeigen Erfahrungen, die tktVivax Group in verschiedenen Projekten gewinnen konnte, in denen wir dieses Vorgehen umgesetzt haben – soweit es heute schon rechtlich möglich ist. Dies funktioniert sowohl im Kleinen wie bei den Stadtwerken Lauterbach als auch im Großen wie in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken. Hier konnte der Netzausbau vielerorts kurzfristig und eigenwirtschaftlich gestartet werden, ohne sich irgendwelche Fördermittel zu verbauen. Der Zeitgewinn ist enorm, vor allem im Vergleich zu den vielen Projekten, in denen zunächst auf eine Maximierung der Fördermittel geachtet wurde, bevor es überhaupt an den Netzbau ging. 

Dieses Vorgehensmodell beschleunigt den Glasfaserausbau aber nicht nur, es führt am Ende auch dazu, dass enorme Fördermittel eingespart werden können. Denn die frühzeitige Bedarfsermittlung und Vorvermarktung führt in der Regel dazu, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau deutlich attraktiver wird und breiter erfolgt als in Projekten, die erst nach Eingang des Förderbescheids gestartet werden und anschließend eigenwirtschaftlich mitverlegt wird (was aus heutiger Sicht die Regel ist). Damit ist ein solcher bedarfsorientierter Glasfaserausbau auch volkswirtschaftlich gesehen die beste Alternative. Zumal, wenn das Konzept auch vom Gesetzgeber befürwortet und unterstützt würde. 

Neben der Potenzialanalyse, die viel Geld kostet, sollte aber auch das Gigabit-Grundbuch schnellstmöglich beerdigt werden. Dort wird künftig flächendeckend jährlich der Stand des Ausbaus digital zur Verfügung stehen. Das ist zwar gut gemeint, wird aber sicher erst in einigen Jahren realisiert werden können. Gründe sind der immense Aufwand und vor allem die nicht durchgängige Digitalisierung von Daten und deren Qualität. Für ein solches Gigabit-Grundbuch müssten so ebenfalls erhebliche Steuergelder für ein Ergebnis investiert werden, das zur schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Deutschland nichts beiträgt, maximal den jeweiligen Stand dokumentiert. Zielführender ist dagegen die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse im Förderverfahren, wie sie ebenfalls vom BMDV angestrebt wird. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Prozesse im Bund und in den Ländern einheitlich standardisiert werden.

Auch die alternativen Verlegemethoden sind kritisch zu betrachten. Denn werden sie überall und unbedacht angewandt, kann man nicht mehr von Versorgungssicherheit im Breitbandnetz sprechen. Das gilt für die unterirdische und noch mehr für die oberirdische Verlegung. Denn unter dem Boden muss sichergestellt sein, dass die zufällige Zerstörung der Leitungen durch spätere Baumaßnahmen an Gehwegen oder bei der Erneuerung bzw. Reparatur tieferliegender Strom- Gas- oder Wasserleitungen ausgeschlossen wird. Und wer Glasfaserkabel auf Holzpfählen durch die Landschaft führt, muss schlichtweg damit rechnen, dass diese Leitung im Laufe der Jahre mehrfach ersetzt werden muss. Denn wird das Kabel abgerissen, sei es durch ein Unwetter oder einen Unfall, kann es nicht einfach wie ein Stromkabel geflickt werden. Denn die Leitung enthalten viele haarfeine Glasfasern, die unmöglich an der Stelle wieder miteinander verbunden werden können. Dies bedeutet, dass die Versorgungssicherheit bei vielen abgelegenen Kommunen stark gefährdet ist. Diese wird aber zunehmend enorm wichtig, betrachtet man den wachsenden IoT-Markt. Die Liste von Anwendungen ist lang, die auf eine zuverlässige Internetversorgung aufbauen, zum Beispiel die Seniorenbetreuung, Sicherheitseinrichtungen, etc.

Fazit
Schneller Ausbau der Glasfaserinfrastruktur? Ja – aber nicht auf Kosten ganzer Regionen und zu Lasten instabiler und nicht zukunftsfähiger Netze.
 

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  • Date 16 Aug 2022
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Die Tücken bei der Planung von Glasfasernetzen
Fachartikel Tücken der Planung von Glasfasernetzen
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Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Entsprechend sollten schon bei der Vorauswahl die spezifische Ausbildung der Teammitglieder sowie die einschlägigen Erfahrungen aus Referenzprojekten abgefragt werden. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt deswegen wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil.

Qualität vor Schnelligkeit

Für die Planung eines Glasfasernetzes stehen heute auf dem Markt ganz unterschiedliche IT-Werkzeuge zur Verfügung. Der Vorteil: Der Planungsprozess wird enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Aber auch eine rein „händische“ Planung bringt meist nicht das beste Ergebnis. Denn abgesehen von dem hohen Aufwand, der damit verbunden ist, werden im manuellen Planungsprozess nicht selten Optimierungspotenziale übersehen, die eine Software-Lösung automatisch berücksichtigt, etwa bei der Trassenführung. Deswegen empfiehlt es sich, immer in zwei Schritten vorzugehen. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits so genannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Darüber hinaus kann das Faser- und Materialkonzept bei einem solchen Hybriden Vorgehen optimal an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Dabei gilt es sich natürlich auch an den Vorgaben des Bundes und der Länder zu orientieren, denn die Einhaltung ist eine zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit eines Projekts. 

Zu beachten ist dabei, dass sich nicht jedes IT-Programm gleich gut für die Planung eignet. Deswegen ist hier immer zu hinterfragen, welche Software-Lösung vom Planungspartner eingesetzt wird. Die entsprechende Dokumentation sollte ebenfalls Teil des Qualitätsmanagements sein, das ein Beratungspartner mitbringen muss. Auch dies sollte bereits bei der Auswahl berücksichtig werden.

Wer plant was für wen?

Grundsätzlich wird im Prozess zwischen Struktur-/Masterplanung, Grobplanung, Feinplanung und Ausführungs- bzw. Genehmigungsplanung unterschieden. Die Masterplanung soll lediglich ausreichend Informationen für die Entscheidung liefern, ob sich ein Vorhaben lohnt oder nicht. Hier reicht ein rein IT-gestütztes Verfahren meist aus. Bei der Grobplanung sind die Anforderungen in der Regel schon höher, denn die hieraus resultierenden Materiallisten sowie Massen und Mengen werden erfahrungsgemäß  bereits für das Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung herangezogen. Die Feinplanung schließlich wird schon dem Tiefbauer an die Hand gegeben. In der Ausführungsplanung kommt dann eine detaillierte Sicht auf Besonderheiten in der Trassenführung, technische Vorgaben für die Verlegung, Strassen- oder Gleisquerungen etc. hinzu. 

Dabei kommt es auch stark darauf an, ob die Planung vom Auftraggeber an ein unabhängiges Ingenieurbüro oder an einen Generalunternehmer, sprich: an das Tiefbauunternehmen übergeben wird. Letzteres wird in der Regel danach trachten, die Ausführung in seinem Sinne zu optimieren. Also beispielweise Trassenquerungen zu vermeiden oder Leitungen im Freiland statt unter dem Gehweg zu verlegen.  Schließt man dazu womöglich einen Vertrag ab, der auf Meterbasis abgerechnet wird, sind höhere Kosten quasi unvermeidbar.

Besser ist es, die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen zu lassen. Dabei sollte die Feinplanung durchaus ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Zum einen wird so das Abschließen eines Pauschalpreises statt einer meterbasierten Abrechnung vereinfacht. Zum anderen werden auch die Risiken für den Tiefbauer minimiert und die Ausschreibung vereinfacht. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Wenn er sich überhaupt bewirbt. Schließlich herrscht auf dem Markt derzeit kein Mangel an Ausschreibungen, sondern eher an den ausführenden Firmen.
 

Auch die Umsetzung begleiten

Der Planungsprozess ist mit dem Baubeginn keineswegs abgeschlossen. Deswegen sollte man bei der Auswahl des Planungspartners darauf achten, dass er in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leistungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.

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  • Date 18 Jul 2022
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Glasfasernetz in Wolfschlugen ist flächendeckend
Wolfschlugen Glasfasernetz
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Der Breitbandausbau konnte umgesetzt werden, ohne dass für die Gemeinde große Zusatzkosten entstanden. Im Rahmen des synergetischen Projekts mit der Telekom wurden dabei etwa 3,8 Mio. Euro Fördermittel durch Bund und Land für den geförderten Ausbau der weißen Flecken eingesetzt, also 90 Prozent der Gesamtkosten. Nur für den restlichen Eigenanteil von 0,4 Mio. Euro muss die Gemeinde Wolfschlugen aufkommen. Den FTTH-Ausbau der nicht förderfähigen Gebiete übernahm die Telekom im Eigenausbau. Dieses Vorgehen wurde im Großraum Stuttgart erstmals in dieser Form umgesetzt.

„Die Vision Wolfschlugen 5.0, also die Daseinsvorsorge mit dem Grundlegendsten wie Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmenetz wird heute mit dem flächendeckenden Glasfasernetz der Deutschen Telekom vollendet. Jeder Einwohner, jeder Aussiedlerhof hat nun Zugang zur digitalen Autobahn mit Gigabit-Geschwindigkeiten. Ein entscheidender Standortfaktor für die digitale Zukunft unseres Dorfes wurde nun umgesetzt", begrüßt Bürgermeister Matthias Ruckh in der offiziellen Presseinformation das Ergebnis.

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  • Date 09 Jun 2022
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Gigabitkompetenzzentrum Heilbronn-Franken ist ein voller Erfolg
Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken und tktVivax treiben Breitbandausbau mit Gigabitkompetenzzentrum voran
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Der erste Spatenstich erfolgte in den vergangenen Wochen zudem in den ersten neun Städten und Gemeinden, unter anderem in Nordheim. Bis zum Herbst werden zehn weitere folgen. Anfang 2023 sollen so die ersten Kommunen vollständig mit Highspeed-Internet versorgt sein. „Als Gigabitkompetenzzentrum stehen wir den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite und versuchen so viele Themen wie möglich zu standardisieren und zu bündeln. Dies spart Ressourcen und ermöglicht ein einheitliches Vorgehen", so Dirk Fieml, Geschäftsführer der tktVivax GmbH und Leiter des Gigabitkompetenzzentrums.

Dr. Andreas Schumm, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken und verantwortlich für das Gigabitkompetenzzentrum hierzu: „Da wir nach dem Start der Zusammenarbeit schnell erste Ergebnisse liefern wollten, liefen viele Planungsprozesse und Aktivitäten parallel ab. Diese Dynamik wird von allen unseren Partnern unterstützt. So können wir auf ein äußerst erfolgreiches erstes Projektjahr zurückblicken und mit Schwung die Vorhaben der nächsten Jahre angehen."

Der Glasfaserausbau in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken schreitet damit zügig voran, wovon Haushalte wie Unternehmen direkt profitieren. Als entscheidender Standortfaktor trägt die Abdeckung mit Breitband-Internet unmittelbar zu deren Attraktivität und Zukunftsfähigkeit bei. Dirk Fieml: „Im ersten Jahr konnten wir mit dem Gigabitkompetenzzentrum schon viele der gesetzten Ziele erreichen. Das zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsregion, uns und den anderen Partner funktioniert und den Glasfaserausbau deutlich beschleunigt."

Auf dem Bild v.l.n.r.: Wolfram Thielen (Geschäftsführer Operations und Strategische Projekte der Deutschen GigaNetz GmbH), Soeren Wendler (Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der Deutschen GigaNetz GmbH), Harry Mergel (Oberbürgermeister Stadt Heilbronn), Dr. Andreas Schumm (Geschäftsführer Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken), Dirk Fieml (Geschäftsführer tktVivax GmbH)

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  • Date 30 May 2022
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Vorvermarktung von Glasfasernetzen: Strategie und Hebel
Vorplanung bei Breibandnetzen
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Mindestquote muss erfüllt werden

Ist eine bestimmte Mindestanzahl von Produktverträgen und damit die Mindestquote erreicht, lohnt sich der Ausbau wirtschaftlich und eine Ausbauentscheidung kann getroffen werden. Die Vorvermarktungsphase ist somit der eigentliche Start eines Glasfaser Roll-Outs. Sie dauert in der Regel drei bis vier Monate und beinhaltet einen kostenlosen oder stark vergünstigten Hausanschluss. Marktübliche Vorvermarktungsquoten liegen zwischen 20 und 40 Prozent der potenziellen Haushalts- und Gewerbekunden. Im Gegensatz dazu gibt es eine Push-Vermarktung, in der alle Gebäude erschlossen werden, welche einem Glasfaseranschluss zustimmen. Die gesamte Take-up-Rate beim Glasfaseranschluss in Deutschland liegt derzeit bei 43 Prozent (Breko, Marktanalyse 2021). 

Clusteranalyse als Basis

Erfolgreiche Projekte zeigen, dass eine clusterweise Vorvermarktung vorteilhaft ist. So können Bürger gezielter informiert sowie ein möglichst konkreter Ausbauhorizont kommuniziert werden. Aus unserer Umsetzungserfahrung hierzu ist jedoch zuvor eine Clusteranalyse nötig, welche die Ausbaureihenfolge der geplanten Cluster ermittelt. Ein Cluster ist ein Ausbaugebiet, welches aus technischen, geographischen, vertrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten eine möglichst sinnvolle Einheit für Ausbau und Betrieb bildet. In einer Business-Case-Betrachtung können anschließend die Mindestvermarktungsquoten – eine notwendige Take-up-Rate - für die jeweiligen Gebiete berechnet werden, um eine Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts gestalten zu können. Denn je nach Gebiet können die Oberflächenbeschaffenheit, Besiedlungsdichte und Vertriebspotenzial unterschiedliche Investitionen nötig machen, mit entsprechenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit. Solche Clusteranalysen oder auch die Vorvermarktung sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben, amortisieren sich aber durch eine höhere Netzauslastung in der Regel bereits zu Beginn des Roll-outs.
Aus unserer Erfahrung heraus muss jedoch noch ein Punkt beachtet werden: Cluster mit günstigen Topologien und einer besseren Wirtschaftlichkeit können wirtschaftlich grenzwertige Gebiete durch eine erfolgreiche Vorvermarktung tragen, so dass dennoch ein breitflächiger Ausbau und ein wirtschaftlicher Betrieb in der gesamten Fläche möglich wird. Mit Hilfe einer solchen Mischkalkulation und einer Aufnahme von teilweise weniger wirtschaftlichen Teilgebieten – hin zu großflächiger betrachteten Clustern – kann eine höhere Anschlussquote erzielt werden.  

Vorvermarktung reduziert Investitionsrisiken

Wir empfehlen eine Vorvermarktung, da sie als ein wichtiges Instrument zur Absicherung des Investitionsrisikos dienen kann, mit dem die Nachfrage schon im Vorfeld erhöht wird. Zwar benötigt eine Vorvermarktung immer Zeit, der Bau verzögert sich somit entsprechend. Dafür spricht jedoch, dass schon zum Projektstart viele Kunden auf dem Netz sind, die die hohen Fixkosten – gerade zu Beginn – decken können. Zudem besteht immer die Gefahr, dass Wettbewerber im selben Gebiet während der Bauzeit einen parallelen Ausbau starten, der das Kundenpotential ohne die entsprechende Absicherung verringern würde. Besonders aus vertrieblicher Sicht ist deswegen eine hohe Präsenz im Rahmen der Vorvermarktung sinnvoll. Aktivitäten vor Ort durch Door-to-Door-Vertriebsmitarbeiter, Townhall-Meetings, Außenwerbung und andere Maßnahmen erzeugen wichtige Multiplikator-Effekte.  Dabei sollte nicht nur Aufmerksamkeit geschaffen, sondern auch die Notwendigkeit des Ausbaus erklärt und die Bürger von der Glasfaser überzeugt werden. Besonders Stadtwerke und Energieversorger können bei einer Vorvermarktung Zusatzpotenziale schaffen, insbesondere durch Cross-Selling-Aktivitäten, wie etwa Kundenboni, die Koppelung mit Stromverträgen oder anderen Angeboten.

Nachfassen lohnt sich

Gegen eine Vorvermarktung könnte sprechen, dass die Cluster aufgrund des Nichterreichens der Mindestquote nicht ausgebaut werden. Erreichen jedoch einzelne Cluster die Quote nicht auf Anhieb, empfehlen wir eine Wiederholung der Vorvermarktung beispielsweise nach zwei Jahren, da sich das Meinungsbild der Bürger bei einem Ausbau benachbarter Cluster oftmals grundsätzlich ändert. Des Weiteren kann bei Nichterreichen der vorgegebenen Quote auch mit der Kommune in Verhandlung getreten werden. Durch die Kombination aus eigenwirtschaftlichem Ausbau und Fördermitteln kann so die Wirtschaftlichkeit auch bei einer geringeren Quote hergestellt werden.

Starten, nicht warten

Nach Abschluss der Vorvermarktungsphase sollte ohne weitere Verzögerung die Bauplanung für das Glasfasernetz durchgeführt werden, um eine zügige Realisierung bewerkstelligen zu können. Es empfiehlt sich zudem, eine Bauvermarktung zu organisieren, da durch diese in der Praxis erfolgreich die letzten unschlüssigen Kunden gewonnen werden können, „wenn die Bagger in der Straße sind“.
Eine Vorvermarktung ist somit ein wichtiges Instrument, um beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau das Risiko zu verringern. Jedoch bedarf sie einer gründlichen Vorbereitung inklusive einer Clusteranalyse mit entsprechenden Business-Case-Betrachtungen sowie einer durchdachten Marketing- und Vertriebsstrategie, um erfolgreich zu sein. Letztendlich muss der Vertrieb die Kunden überzeugen, einen Produktvertrag abzuschließen. Somit steht und fällt die Vorvermarktung mit einem guten Vertrieb.

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  • Date 26 Apr 2022
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Spatenstich: Vivax Net baut Glasfasernetz in Nordheim
Vivax Net baut Glasfasernetz in Nordheim
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Der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken wird zentral über ein eigenes Gigabit-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH koordiniert und gesteuert. Insgesamt werden in der Region knapp 60 Kommunen flächendeckend mit Glasfaser erschlossen. Über das Gigabit-Kompetenzzentrum, welches von der Vivax Consulting GmbH unterstützt wird, können die Kommunen direkt auf die Breitbandexpertise der Spezialisten der tktVivax Group zugreifen, die rechtlich abgesicherten Musterverträge nutzen und die jeweiligen Projekte durch einheitliche Genehmigungs-, Abstimmungs- und Bau-Prozesse schneller und einfacher abwickeln. Gleichzeitig stellt das Gigabit-Kompetenzzentrum gegenüber den Telekommunikationsanbietern Qualitätsstandards sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht sicher.

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  • Date 08 Apr 2022
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SWP Stadtwerke Pforzheim setzen beim Kunden- und Netzmanagement auf DICLINA
Stadtwerke Pforzheim setzen auf DICLINA
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„Ausschlaggebend für die Auswahl von DICLINA war am Ende, dass wir mit diesem Werkzeug den direkten Durchgriff auf die Technik bekommen, ohne dass Zusatzlösungen notwendig sind – etwa auf die Provisionierung der FRITZ!Box oder MSANs. Auf diese Weise haben wir ein einheitliches System für den Vertrieb, die Technik und den Kundenservice. Und alle sehen dasselbe Bild“, fasst Kristian Kronenwetter, Abteilungsleiter Technische Services bei den Stadtwerken Pforzheim, zusammen. Bis zum 1. Mai 2022 soll das neue System in Betrieb genommen werden. Dazu gehört künftig auch die automatisierte Abwicklung der gesamten Bestellstrecke über ein Kundenportal, das von der Digital-Agentur Junge Haie entwickelt und über eine Schnittstelle direkt an DICLINA angebunden wurde.

Neben DICLINA setzen die Stadtwerke Pforzheim seit Anfang 2021 aber auch auf das Breitband Know-how von tktVivax. So unterstützten die Berater der Tochter Vivax Consulting die Stadtwerke und begleiteten die Vorbereitung des Netzausbaus aktiv mit. So übernahmen sie beispielsweise die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Präsentation vor den Gremien. In den kommenden Monaten wird Vivax Consulting auch die Umsetzung des Projektes begleiten. „Wir setzen die Zusammenarbeit gerne fort, denn diese hat bislang ausgesprochen gut funktioniert. Nicht nur fachlich, auch was die Ressourcen angeht. Denn auch wenn manchmal ‚die Hütte gebrannt hat‘, stand das Team schnell und bei Bedarf in erhöhter Kopfzahl zur Verfügung“, berichtet Kristian Kronenwetter. 

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  • Date 06 Apr 2022
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Glasfaserausbau im Schwäbischen Wald startet in Großerlach
Glasfaser für den Schwäbischen Wald: 1. Spatenstich in Großerlach mit allen Projektpartnern
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Die Unterstützung durch tktVivax startete bereits 2016 mit den ersten Markterkundungen, in denen die Unterversorgung der Gemarkungen im Schwäbischen Wald festgestellt wurde – die Voraussetzung für eine Förderung nach dem „Weiße Flecken"-Modell. Um die Planung und Umsetzung des Glasfaserausbaus zu erleichtern, wurden die von jeder Kommune einzeln gestellten Förderanträge ab 2017 unter dem Dach des interkommunalen Zweckverbands „Breitband Schwäbischer Wald" und der Schirmherrschaft der Stadt Murrhardt zusammengeführt. Die Entscheidung fiel dabei für die Förderung in Form des so genannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells, bei dem die Differenz zwischen dem Barwert der Gesamteinnahmen und dem Barwert der Gesamtkosten (für Netzaufbau- und -betrieb) über einen Zeitraum von sieben Jahren als Basis genommen wird. Da für dieses Projekt die Kosten für den Netzaufbau- und betrieb höher ausfallen würden als die generierten Einnahmen im selben Zeitraum, wäre ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgreich umzusetzen.

Auf dem Foto von links nach rechts: Wegemann, Tim (Leiter Fördermittelberatung Vivax Engineering); Brauckmüller, Tim (Geschäftsführer Atene KOM); Wittlinger, Sabine (Partner-Managerin Region Stuttgart der Deutschen Telekom); Jäger, Christoph (Bürgermeister Großerlach); Sczuka, Reinhold (Bürgermeister Großerlach); Mößner, Armin (Bürgermeister Murrhardt); Zahn, Dieter (Bürgermeister Sulzbach an der Murr); Ostertag, Alexander (Vertrieb Deutsche Telekom) ; Wannenmacher, Rainer (Senior Consultant, Fördermittelberatung Vivax Engineering); Holzwarth, Gerd (Dezernent im Landratsamt Rems-Murr-Kreis)

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  • Date 17 Dec 2021
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